Fragen & Antworten
In dem Moment, in dem eine Kundin bzw. ein Kunde Ihre fällige Rechnung nicht bezahlt, können Sie uns beauftragen. Sie ersparen sich Mahnschreiben, Telefonate bzw. vergebliche Versuche, Ihre Schuldnerin bzw. Ihren Schuldner zu erreichen.
Sie melden sich einfach bei uns an, fügen die Daten der Schuldnerin bzw. des Schuldners in den Online-Auftrag ein und laden die fällige Rechnung hoch. In Kürze kontaktieren wir Sie und vertreten Ihre Interessen.
Wir setzen uns gerne mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Verbindung und klären vorab, ob in diesem Fall Rechtsschutzdeckung besteht. Bitte geben Sie uns dafür im Online-Auftrag Ihre Polizzennummer und Versicherungsgesellschaft bekannt. Sobald wir Rückmeldung von Ihrer Versicherung haben, informieren wir Sie darüber.
Das anwaltliche Mahnschreiben ist für Sie kostenlos. Wird die fällige Rechnung fristgerecht und vollständig bezahlt, so überweisen wir Ihnen den Forderungsbetrag samt Verzugszinsen und etwaigen Mahnspesen.
Sollte die Forderung nicht fristgerecht bezahlt werden, vertreten wir Ihre Interessen bei Gericht. Auch in diesem Fall haben Sie von Beginn an Kostenklarheit. Die Honorarpauschale für die Betreibung vor Gericht hängt von der Höhe der Forderung ab. Dazu kommen die gerichtlichen Barauslagen.
Wir setzen uns gerne mit Ihrer Rechtschutzversicherung in Verbindung, um die Kostenübernahme vorab zu klären.
Die Kosten für die gesamte Betreibung bezahlt die Schuldnerin bzw. der Schuldner gemäß Rechtsanwaltstarifgesetz. Die Honorarpauschale sowie die Barauslagen erhalten Sie zurück, sobald die Forderung zuzüglich aller Gebühren beglichen ist.
Die Gerichtsgebühren sind im Gerichtsgebührengesetz in der geltenden Fassung festgelegt und von der Höhe der Forderung abhängig. Bevor wir Ihre Interessen vor Gericht vertreten, informieren wir Sie über die exakte Höhe der Gebühren.
Die Schuldnerin bzw. der Schuldner trägt die Kosten der Betreibung, somit bekommen Sie diese am Ende einer erfolgreichen Betreibung der Forderung zurück.
Bei Rechtsschutzdeckung übernimmt Ihre Versicherung bei Uneinbringlichkeit diese Gebühren.
Ab der kleinsten Summe. Denn: Wer nichts fordert, bekommt genau das, – nichts.
Weil aber professionelles Forderungsmanagement gerade von kleineren Unternehmen einen hohen Verwaltungsaufwand verlangt, lohnt es sich, das Forderungsmanagement auszulagern. Denn auch kleine Beträge summieren sich. Wenn Sie nicht länger auf Geld verzichten wollen, das Ihnen zusteht, sollten Sie diese Aufgaben an INKASSOANWALT.online auslagern.
Das anwaltliche Mahnschreiben ist für Sie kostenlos. Die Kosten für die gesamte Betreibung bezahlt die Schuldnerin bzw. der Schuldner gemäß Rechtsanwaltstarifgesetz. Die Honorarpauschale erhalten Sie zurück, sobald die Forderung zuzüglich Gebühren beglichen ist.
- Der direkte Weg ist unserer Ansicht nach der beste: Sie ersparen sich den Umweg über ein Inkassobüro.
- Sie sind in besten Händen: Denn die Rechtsanwälte von INKASSOANWALT.online haben in den letzten Jahren unzählige Klienten bei der Einbringung offener Forderungen erfolgreich begleitet.
- Einfacher geht’s nicht: Binnen weniger Minuten laden Sie alle erforderlichen Daten hoch, und erfahrene Inkassoanwälte kümmern sich um Ihren Online-Auftrag.
Barauslagen sind zum Beispiel gesetzlich vorgeschriebene Gerichtsgebühren, die wir für Sie auslegen müssen. Ihre Höhe richtet sich nach der Höhe der geklagten Forderung und ist im Gerichtsgebührengesetz festgelegt. Weiters versteht man darunter die Kosten für Grundbuchsauszüge, Firmenbuchauszüge, Auszüge aus dem Zentralen Meldeamtsregister und Exekutionsregisterabfragen.
Sie erhalten von uns regelmäßige Statusberichte per E-Mail. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, erreichen Sie uns per Mail unter contact@inkassoanwalt.online sowie auch telefonisch unter +43 664 8822 7763
Digital betreibt INKASSOANWALT.online nur Forderungen gegen in Österreich ansässige Schuldner. Sie können sich selbstverständlich an unsere Rechtsanwälte wenden unter kanzlei@rechtsanwalt-popp.at bzw. unter 03124/550 770, damit wir Forderungen von Schuldnern, die im Ausland ansässig sind, betreiben. Allenfalls binden wir auch internationale Kooperationspartner ein.
In diesem Fall leitet das Gericht ein ordentliches Verfahren ein, in dem unsere Rechtsanwälte Ihre Interessen gerne vertreten. Als österreichische Rechtsanwälte sind wir befugt, Sie vor allen österreichischen Gerichten zu vertreten.
Sie können Ihren Auftrag bis zur postalischen Versendung des anwaltlichen Mahnschreibens selbstverständlich zurückziehen.
Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung.
Informieren Sie uns bitte unverzüglich, wenn Ihre Schuldnerin bzw. Ihr Schuldner mit Ihnen in Kontakt getreten ist, um zum Beispiel eine Ratenvereinbarung mit Ihnen zu treffen oder direkt an Sie Zahlungen getätigt hat.
Sind die 5 Exekutionsversuche erfolglos verlaufen, so haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, unseren Rechtsanwälten eine weitere Beauftragung zu erteilen. Das Honorar richtet sich hier nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz in der geltenden Fassung.
Wir sind eine österreichische Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz im Norden von Graz und vertreten Ihre Interessen in ganz Österreich. Unsere Anwälte verfügen über jahrelange Erfahrung in der professionellen Forderungsbetreibung. Dieses Know-how in der Beurteilung der jeweiligen Situation und der zielführenden Verfahrensschritte kommt Ihnen nun auch auf INKASSOANWALT.online zugute.