Kosten
Die Honorarpauschale richtet sich nach der Höhe des fälligen Betrags und umfasst das gesamte Verfahren.
Honorarpauschale
Offene Forderungen bis 15.000,00 €: 120,00 € inkl. USt
Offene Forderungen ab 15.000,00 €: 300,00 € inkl. USt
Folgende Leistungen sind inkludiert:
- Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung
- anwaltliches Mahnschreiben
- Mahnklage
- Bis zu 5 Exekutionsversuche
Wir garantieren, dass Sie die von Ihnen bezahlte Honorarpauschale und die Gerichtsgebühren zurückerhalten, wenn die offene Forderung erfolgreich betrieben wurde.
Zusätzliche Leistungen: (inkl. USt)
Grundbuchabfrage: 15,00 €
Zentrale Melderegisterabfrage (ZMR): 15,00 €
Firmenbuchabfrage: 15,00 €
Exekutionsregisterabfrage: 20,00 €
Rechenbeispiel
Offene Forderung | 500,00 € | 2.000,00 € | 20.000,00 € |
1. Anwaltliches Mahnschreiben | |||
Anwaltliches Mahnschreiben (für Sie kostenlos) Die Forderung wird bezahlt. Sie erhalten Ihr Geld und tragen keine Kosten. | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
2. Die Forderung wird nicht bezahlt. Sie überweisen die Honorarpauschale und die Gerichtsgebühren an INKASSOANWALT.online. Wir bringen die Mahnklage ein. | |||
Honorarpauschale inkl. USt | 120,00 € | 120,00 € | 300,00 € |
Gerichtsgebühren Mahnklage * | 64,00 € | 107,00 € | 743,00 € |
Die Forderung wird vollständig bezahlt. Sie erhalten Ihr Geld inkl. der vorausbezahlten Honorarpauschale und Gerichtsgebühren und tragen keine Kosten. | |||
3. Die Forderung wird noch immer nicht bezahlt. Sie überweisen die Gerichtsgebühren an INKASSOANWALT.online. Wir leiten die notwendigen Exekutionsmaßnahmen ein. | |||
Gerichtsgebühren Exekution * Weitere geringfügige Barauslagen z.B. für einen neuerlichen Vollzug werden gesondert vorgeschrieben. | 59,90 € | 77,90 € | 168,90 € |
Summe der Gesamtbelastung inkl. USt Die Forderung wird vollständig bezahlt. Sie erhalten Ihr Geld inkl. der vorausbezahlten Honorarpauschale und Gerichtsgebühren und tragen keine Kosten. | 243,90 € | 304,90 € | 1.211,90 € |
Ist die Forderung uneinbringlich, tragen Sie nur die Kosten der Honorarpauschale und Gerichtsgebühren.
Bei Teilzahlungen durch den Schuldner bzw. die Schuldnerin erfolgt die Verrechnung zuerst auf Kosten gemäß RATG, dann auf Zinsen und schließlich auf Kapital.
* Gerichtsgebührengesetz Stand 1.1.2019